
Es ist ok, mal ratlos zu sein.
Du bist nicht alleine.


FAQs: Unsere Antworten auf eure häufigsten Fragen

Wusstest du, dass ganze 70% aller Jugendlichen schon mal mit digitaler Gewalt in Berührung gekommen sind?
Online-Mobbing und digitale Gewalt können wirklich jede:n treffen und es gibt keinen Grund, sich zu schämen. Im Gegenteil: es zeugt von Stärke, Hilfe und Beratung anzunehmen! Das gilt für Opfer digitaler Gewalt, aber auch für Beobachter:innen und sogar für Jugendliche, die selbst eine Straftat begangen haben.
Die häufigsten Probleme und Fragen und unsere Antworten darauf, haben wir hier für euch zusammengestellt.
JEDER junge Mensch bis ca. 21 Jahre kann sich bei rechtlichen Fragen und Problemstellungen an uns wenden.
Wir bieten eine fachliche Rechtsberatung z.B. bei Problemen mit der Polizei und zu Strafanzeigen, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen, arbeits- und schulrechtlichen Schwierigkeiten oder allgemein zu eigenen Rechten und Rechtspflichten bestimmter Altersgruppen. Im Schwerpunkt decken wir auch den Bereich digitale Gewalt ab und helfen dir, wenn du dich gegen Angriffe im Netz oder die missbräuchliche Verwendung deiner Daten und Bilder zur Wehr setzen möchtest. Du kannst dich aber auch an uns wenden, wenn du selbst Mist gebaut hast und z.B. beleidigende Bilder von Mitschüler:innen oder Lehrer:innen verbreitet hast. Da unsere Mitarbeitenden juristische Fachpersonen mit unterschiedlichen Schwerpunkten sind, finden wir für jedes juristisch relevante Thema die richtige Ansprechperson für dich.
Dabei nehmen wir dich und deine Sorgen sehr ernst, bewerten dein Verhalten nicht und behandeln dein Anliegen streng vertraulich!Das Ganze ist für dich natürlich kostenfrei.
Digitale Gewalt ist ein Sammelbegriff für verschiedene Angriffsformen mit Hilfe von Online-Kommunikationsmedien. Darunter fällt das Mobbing in Chatgruppen und das Weiterleiten unangenehmer Bilder genauso wie das ungewollte Zusenden von Dickpics und Co.
Die häufigsten Formen digitaler Gewalt sind:
- Cybermobbing
- Beleidigung
- Demütigung
- Bedrohung
- Cyberstalking
- Verändern oder rechtswidriges Teilen privater Bildaufnahmen
- Sextortion (das Beschaffen von Nacktfotos / intimen Videos mit Erpressungsabsicht)
- Hassrede
- Upskirting (heimliches Fotografieren „unter den Rock“)
- Identitätsdiebstahl
- Cybergrooming (Kontaktaufnahme mit Minderjährigen mit der Absicht, Sexualstraftaten zu begehen)
Digitale Gewalt kann jede:n treffen, der:die im Netz unterwegs ist und kommuniziert. Häufig richtet sich digitale Gewalt gegen bestimmte Gruppen und Minderheiten. Digitale Gewalt hat immer Auswirkungen und verändert den Umgang im Netz negativ. Safe im Recht will dazu beitragen, diesen Umgang zu verbessern, indem wir über digitale Gewalt aufklären und Betroffene stärken.
Wir helfen dir, wenn du dich gegen digitale Gewalt zur Wehr setzen willst und wir helfen dir, wenn du dich alleingelassen und verunsichert fühlst. Wir können auch helfen, wenn du nicht unmittelbar betroffen bist, aber jemand anderen unterstützen möchtest oder aus einer Mobbingsituation aussteigen willst.
Ein rechtssicherer Screenshot enthält wichtige Informationen, die als Beweismittel bei der Strafverfolgung dienen. Einfache Screenshots von einzelnen Kommentaren reichen meist leider nicht aus, um deine Rechte wirksam durchzusetzen.
Folgendes sollte ein rechtssicherer Screenshot neben dem betreffenden Kommentar enthalten:
- das vollständige Datum (TT.MM.JJJJ) und die Uhrzeit der gemeldeten Inhalte
- den (User-)Namen der Person, die gepostet hat
- den Kontext, in dem der Kommentar gepostet wurde
- gegen wen sich der Kommentar richtet
- wo (auf welcher Plattform) der Kommentar steht
Wenn du ein ganzes Bildschirmfoto machst, enthält das Dokument direkt Datum und Uhrzeit deines Shots. Dieser Zeitstempel ist ebenfalls wichtig.
Rechtssichere Screenshots sollte man so schnell wie möglich erstellen, bevor die betreffenden Inhalte wieder gelöscht sind.
Wie du das auf den verschiedenen Plattformen und mit verschiedenen Endgeräten machen kannst, haben unsere Kolleg:innen von HateAid.org ausführlich erklärt:
Hier kommt es oft auf Details an, bei denen wir dich gerne individuell im Chat beraten können.
Grundsätzlich hast du folgende Handlungsoptionen:
- Sichere Beweise durch rechtssichere Screenshots (s. Frage 3).
- Blockiere die Kontakte, die dich bedrohen und melde sie der Plattform.
- Wende dich an eine Vertrauensperson, z.B. deine Eltern, ein:e Freund:in oder eine:n Lehrer:in.
- Informiere dich über deine Rechte und hole dir fachliche Hilfe, z.B. bei uns
- Wusstest Du, dass Du Kommentare direkt und unkompliziert bei Angeboten wie Hassmelden – Die zentrale Meldestelle für Hatespeech oder HateAid melden kannst? Wenn Dir jemand unaufgefordert Dickpics auf einer Social Media Plattform geschickt hat, kannst Du unkompliziert über Dickstincton eine Strafanzeige stellen: Dickstinction - Access to justice.
Ganz wichtig ist: Du bist nicht schuld! Kein Mensch hat das Recht, dich zu verletzen oder zu beleidigen und du kannst dir jederzeit Hilfe und Unterstützung suchen.
In Hessen gibt es keine schulgesetzliche Regelung zum Umgang mit Smartphones. Die Lehrer:innen dürfen aber laut Schulgesetz Gegenstände vorübergehend wegnehmen, wenn sie den Unterricht stören.
Anspruch auf Rückgabe hat grundsätzlich der:die Eigentümer:in, also in der Regel der:die Schüler:in selbst. Als erzieherische Einwirkung kann die Rückgabe aber auch an die Eltern erfolgen, die bei dieser Gelegenheit über den Grund informiert werden.
Das unerwünschte Versenden eines Dickpics an jemanden, der nicht danach gefragt hat, stellt nach deutschem Recht eine Straftat nach § 184 Nr. 6 StGB dar. Du kannst also Strafanzeige stellen. Unsere Kolleg:innen von dickstinction haben eine Seite erstellt, auf der du das in wenigen Schritten tun kannst: Dickstinction - Access to justice
Du benötigst dafür einen rechtssicheren Screenshot (s. Punkt 3).
Du kannst auch auf privatrechtlichem Wege gegen den:die Versender:in vorgehen:
Das unaufgeforderte Zusenden von Nacktbildern ist eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und du hast die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004, 823 I BGB geltend zu machen. Hierzu kannst du eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen. Diese:r kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verfassen, die besagt, dass die Person, die das Bild geschickt hat, diese Rechtsverletzung in Zukunft unterlassen soll und bei einer Wiederholung an dich eine Strafe zahlen muss. Wenn diese nicht unterschrieben wird, kannst du deine Ansprüche vor Gericht durchsetzen.
Übrigens: auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten und unter Umständen auch Schmerzensgeld kannst du von der Person verlangen, die dir das Bild geschickt hat!
In keinem Fall solltest du das Bild an deine Freund:innen weiterleiten, denn sonst könntest du dich selbst strafbar machen.
Wenn du hierzu Beratung oder einfach jemanden zum Reden brauchst, wende dich gerne an uns und nutze unsere Chatfunktion.
Wenn du eine polizeiliche Vorladung erhalten hast, musst du dort nicht zwingend hingehen. Du kannst aber auch dort erscheinen, um zu erfahren, was dir konkret vorgeworfen wird. Du bist nicht verpflichtet eine Aussage zu machen und dein Schweigen kann nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Deine Erziehungsberechtigten haben übrigens das Recht, bei dem Termin dabei zu sein. Grundsätzlich ist es immer ratsam, eine:n Fachanwält:in für Jugendstrafrecht hinzuzuziehen.
Bei einer gerichtlichen Vorladung bist du allerdings verpflichtet zu erscheinen. Spätestens jetzt ist anwaltlicher Beistand dringend zu empfehlen und in manchen Fällen sogar vorgeschrieben! Falls du dir das nicht leisten kannst, kommt eine Pflichtverteidigung nach §§ 140 StPO, 68 JGG in Betracht.
Wir bei Safe im Recht wissen, dass viele junge Menschen in Situationen geraten, in denen sie Mist bauen oder auch (schwere) Straftaten begehen. Wir glauben, dass alle auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden Beratung und Unterstützung benötigen und sind auch für dich da, wenn dir etwas vorgeworfen wird.
Ja! Wenn du dich für die Nutzung des Webchats entscheidest, kannst du uns ohne Angaben zu Deiner Person kontaktieren. Es werden keine weiteren Daten erhoben. Kontaktierst du uns über einen der anderen Kanäle, so werden uns der Profilname, den du eingespeichert hast (den du aber in den Einstellungen ändern kannst) und bei Whatsapp auch deine Handynummer angezeigt. Dadurch können wir den Gesprächsverlauf beibehalten. Solltest du uns mehrfach kontaktieren, können wir also sehen, was wir bisher besprochen haben und darauf aufbauen. Alle deine Daten und Anliegen werden in jedem Fall zu 100% vertraulich behandelt. Unser Team unterliegt der Schweigepflicht und darf deine Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
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Schreib uns direkt im kostenlosen und vertraulichen Hilfe-Chat!
Montag, Mittwoch und Freitag von 11–13 und 18–20 Uhr